Nutzungsbestimmungen
für die Business
Filemanager App auf iOS und Android

Nutzungsbestimmungen der Business Filemanager App auf iOS-Geräten

Anwendungsbereich und Hinweis

Diese Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA“) für die Applikation „doubleSlash Business Filemanager“ (nachfolgend die „APP“) gilt zwischen der doubleSlash Net-Business GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 16, D-88046 Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „DSLASH“) und dem NUTZER. Diese EULA begründet keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem NUTZER und der iTunes S.a.r.l. (Rue Sainte Zithe 31 -33, 2763 Luxembourg). Insbesondere ist DSLASH gegenüber dem Nutzer allein verantwortlich für etwaige Wartungs- oder Supportleistungen oder Fehlerbehebungen bezüglich der APP.

Die in dem Appstore überlassene APP wird dem Kunden kostenlos überlassen. Die APP ist ein ADD On des Business Filemanagers und lässt sich nur im Zusammenhang mit diesem verwenden. Der doubleSlash Business Filemanager Service ist ein kostenpflichtiges Cloud-Service-Tool für dessen Nutzung eine Registrierung erforderlich ist. Preise und Bedingungen ersehen Sie unter folgender URL: https://www.business-filemanager.de/preise/

§ 2 Gegenstand der Lizenzbedingungen / Lizenzgebühren


1)     Gegenstand der EULA ist die APP in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version.

2)     Der NUTZER lädt zunächst eine kostenlose Version der APP herunter. Für die Verwendung der App-Version ist ein Business Filemanager Account notwendig, den der Nutzer über den Webbrowser (https://my.business-filemanager.de/Registration.zul) registrieren kann.

3)     Diese EULA gilt für sämtliche Versionen der APP, insbesondere auch für sämtliche Updates, welche die APP ergänzen oder ersetzen (nachfolgend „UPDATES“), wenn nicht diesem UPDATE abweichende Lizenzbedingungen beigefügt sind.

4)     Der NUTZER ist nicht berechtigt, die APP einschließlich angebrachter Schutzrechtshinweise, insbesondere Copyright-Vermerke oder Marken sowie Seriennummern, Lizenzcodes oder Sicherungsmechanismen zu verändern, zu entfernen oder zu umgehen.

5)     Wenn und soweit für die APP eine Vergütung in Geld anfällt, ist die Übertragung der nachfolgend aufgeführten Nutzungsrechte abhängig von deren vollständiger und vorbehaltloser Zahlung durch den NUTZER.

§ 3 Inhalt der Nutzungsrechte


1)     Der NUTZER erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die ihm überlassene APP zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung auf einem eigenen oder dem NUTZER zur Nutzung überlassenen Gerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen.

2)     Einzelne Komponenten der APP unterliegen den Lizenzbedingungen der Apache 2.0 bzw. der Lesser General Public License version 3.0 (LGPLv3), der Creative Common License sowie der MIT License; Einzelheiten und eine Auflistung der Komponenten unter Benennung der jeweils geltenden Lizenzbestimmungen finden Sie hier: www.business-filemanager.de/lizenzbedingungen-app-business-filemanager

3)     Das Recht des NUTZERS wird dauerhaft übertragen. Das Recht unterliegt insoweit räumlichen Beschränkungen, als der NUTZER versichert, nicht Angehöriger eines Staates zu sein, über den die US-Regierung ein Embargo verhängt hat oder der von der US-Regierung ‚als den Terrorismus unterstützend‘ klassifiziert wurde. Der NUTZER versichert weiter, nicht auf einer von der US-Regierung veröffentlichten Liste solcher Personen geführt wird, welche den geschäftlichen Verkehr mit diesen Personen verbieten oder beschränken.

4)     Der NUTZER ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der APP vorzunehmen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die APP wegen (i) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Urheber-, Marken-, Patentrechten, Rechten an Betriebsgeheimnissen oder am Produktdesign oder anderer gewerblicher Schutzrechte beliebiger Personen, (ii) der angeblichen oder tatsächlichen Verleumdung, (iii) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten Dritter oder (iv) der sonstigen angeblichen oder tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch die APP von APPLE oder DSLASH dauerhaft aus dem Apple Play Store entfernt wurde; eine Neuinstallation ist dann nicht mehr möglich.

§ 4 Beschränkungen der Nutzungsrechte

1)     Die APP darf nicht über ein Netzwerk vertrieben oder zugänglich gemacht werden, in welchem oder über welches die mehrfache simultane Nutzung auf mehreren Endgeräten ermöglicht wird. Das Nutzungsrecht an der APP ist nur für den Endnutzer bestimmt, der die APP unter Verwendung seines Accounts erworben hat und dazu durch die Nutzungsbestimmungen des App- Stores dazu berechtigt war, diese APP zu erwerben mit der Ausnahme, dass diese APP durch andere mit dem Erwerber verbundene Accounts über Family- Sharing oder über Mengeneinkäufe zugegriffen werden darf, bzw. diese lizenzierte Applikation von solchen Accounts erworben und genutzt werden darf.

2)     Die APP darf nicht vermietet, verleast, verliehen, verkauft, weitervertrieben oder sonst unterlizenziert werden. Der Verkauf ist dabei allerdings nur insoweit ausgeschlossen, als der NUTZER im Falle des Verkaufs nicht die ihm dauerhaft übertragenen Nutzungsrechte vollständig aufgibt und an einen Dritten überträgt.

3)     Soweit diese Lizenzbedingungen nicht etwas anderes regeln, ist der NUTZER nicht berechtigt, die APP zu vervielfältigen, abzuändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu portieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder durch sonstige Eingriffe in die APP deren Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingende gesetzliche Regelungen (§§ 69d, 69e UrhG) oder durch Lizenzbestimmungen für in der APP integrierte OpenSource-Komponenten ausdrücklich erlaubt.

4)     Der NUTZER ist nicht berechtigt, auftretende Fehler der APP selbst zu berichtigen, solange DSLASH oder von ihr autorisierte Dritte die Fehlerbeseitigung zu marktüblichen Bedingungen anbieten.

5)     Benötigt der NUTZER weitere Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der APP mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen, so wird er zunächst eine dahin gehende Anfrage an DSLASH richten. Diese behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen bleiben die Bestim­mungen des Urheberrechtsgesetzes unberührt.

6)     Verstöße gegen die vorgenannten Beschränkungen der Nutzungsrechte können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

7)     Der NUTZER versichert, dass (i) er sich nicht in einem Land befindet, über das die US-­amerikanische Regierung ein Embargo verhängt haben, oder das die US-amerikanische Regierung als "Terroristen-unterstützendes Land“ klassifiziert hat, und dass (ii) er nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-Regierung vermerkt ist.

8)      Der Nutzer hat die einschlägigen Vertragsbestimmungen Dritter beim Benutzen der APP einzuhalten.

 

§ 5 Auswahl und Installation; Updates

1)     DSLASH behält sich das Recht vor, die APP jederzeit zu ändern bzw. zu aktualisieren und an geänderte Einsatzumgebungen anzupassen. Dies kann dazu führen, dass die geänderte APP nicht mehr in der gleichen Systemumgebung genutzt werden kann wie der derzeit vorhandenen. Ansprüche gegen DSLASH können hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit DSLASH-Updates die APP allgemein für den Markt freigibt, kann der NUTZER diese erwerben bzw. kostenfrei im Apple Play Store herunterladen.

2)     DSLASH haftet nicht dafür, dass die vom NUTZER oder von Dritten vorgenommenen Änderungen der APP auch mit Updates nutzbar bzw. kompatibel sind.

3)     APPLE trägt keinerlei Verantwortung für die Bereitstellung von Wartungs- und Unterstützungsarbeiten im Hinblick auf die APP. Entsprechende Leistungen werden alleine durch DSLASH erbracht.

§ 6 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

1)     Soweit der NUTZER die kostenlose Version der APP nutzt, bestehen Gewährleistungsansprüche gegenüber DSLASH nur in Fällen, in welchen der DSLASH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie in Fällen, in denen DSLASH einen Mangel der APP arglistig verschwiegen hat.

2)     Gegenüber NUTZERN, welche die APP ausschließlich für Zwecke nutzen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher), gelten bei Nutzung kostenpflichtiger Versionen der APP die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB.

3)     Gegenüber allen anderen NUTZERN gelten bei Nutzung kostenpflichtiger Versionen der APP die nachfolgenden Gewährleistungsvorschriften:

a)     DSLASH leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt sie nach ihrer Wahl dem NUTZER einen neuen, mangelfreien Softwarestand der APP oder beseitigt den Mangel. Schlägt eine der Schwere des Mangels angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen fehl und/oder ist die Nacherfüllung nicht innerhalb zumutbarer Zeit erfolgt, so ist der NUTZER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

b)     Rechtsmängel: Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der APP entgegenstehen, unterrichtet der NUTZER DSLASH unverzüglich. Er ermächtigt DSLASH hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. DSLASH ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf deren eigenen pflichtwidrigen Verhalten beruhen.

c)     Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Freischaltung des jeweiligen In-App-Kaufs im Rahmen der APP. Die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber SAS. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der APP geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie einer Verletzung von Garantiezusagen.

d)     Die Rechte des NUTZERS wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der DSLASH Änderungen an der APP vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der NUTZER weist nach, dass die Änderungen keine für DSLASH unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

4)     Unbeschadet der vorstehenden Gewährleistungsregeln haben alle NUTZER der APP das Recht, APPLE innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf eine Mitteilung zu machen und die Erstattung der entrichteten Vergütung für die APP zu verlangen. Etwaige weitergehende Rechte, die sich aus den Geschäftsbedingungen der Zahlungsabwickler ergeben, bleiben unberührt. Vom erstatteten Betrag können die Steuern ausgenommen sein, die dem Nutzer zuvor beim Produktkauf berechnet wurden.

5)     Darüber hinaus haftet APPLE nicht für die Beschaffenheit der APP und ist auch nicht Adressat irgendwelcher Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche des NUTZERS. Jedwede sonstige Supportanfragen oder Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen solcher Schäden, die aus einer Fehlfunktion der APP herzuleiten sind, sind ausschließlich an DSLASH zu richten bzw. gegenüber DSLASH geltend zu machen. Bei kostenpflichtigen APPS sichert DSLASH zu, spätestens binnen drei Werktagen auf eine Supportanfrage des NUTZERS zu reagieren. Nach den Entwickler-Richtlinien von APPLE möglicherweise bestehenden kürzeren Reaktionszeiten zugunsten des NUTZERS bleiben unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten für Ansprüche aus der Verletzung eines Rechts eines Dritten entsprechend.

6)     Die vorstehenden Ansprüche gelten für UPDATES entsprechend.

§ 7 Haftung

1)     Die Haftung für Schadensersatzansprüche generell oder die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, die infolge eines Mangels der APP oder eines UPDATES entstehen, wird der Höhe nach auf den von den Parteien bei Vertragsschluss objektiv vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

2)     DSLASH haftet nicht auf Schadensersatz für entgangene Gewinne wie Datenverluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der NUTZER nicht produktiv mit der APP arbeiten kann, sofern diese Schäden dadurch entstehen, dass es der NUTZER unterlassen hat, die APP und die mit ihr verarbeiteten Daten in angemessen Zeiträumen unter Anwendung einer dem jeweils aktuellen und bewährten Stand der Technik entsprechenden Mitteln zu sichern.

3)     Soweit der NUTZER die kostenlose Version der APP nutzt, haftet DSLASH nur in Fällen, in welchen der DSLASH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie in Fällen, in denen DSLASH einen Mangel der APP arglistig verschwiegen hat, und dem NUTZER hieraus ein Schaden entsteht.

4)     Die Kompatibilität der APP zu bestehenden Hard- wie auch Softwarekonfigurationen des NUTZERS wird nur zu den ausdrücklich in dem jeweiligen Angebot erwähnten Systemen gewährleistet. DSLASH übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Kompatibilität der APP zu anderen Hardware- oder Softwarekonfigurationen des NUTZERS, die nach der Bestellung durch den NUTZER geändert wurden. Ebenso wenig wird eine Haftung für die Kompatibilität von Systemen gewährleistet, die eventuell gleichzeitig mit der Leistung der DSLASH beim NUTZER durch andere Lieferanten in Betrieb genommen werden. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Sofern der NUTZER ohne Zustimmung der DSLASH die vereinbarte Systemumgebung nach der Installation oder Abnahme ändert, trägt der NUTZER die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch die Veränderung der Systemumgebung verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn der NUTZER das gelieferte Produkt selbst geändert hat.

5)     Sämtliche Ansprüche daraus, dass die APP den (i) Forderungen aus Produkthaftung, (ii) Beanstandungen jeglicher Art, dass die Lizenzierte Applikation anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen nicht entspricht und (iii) Forderungen, die aus dem Verbraucherschutz oder ähnlichen Gesetzen entstehen, sind allein gegen DSLAH zu richten.

§ 8 Datennutzung

1)     DSLASH darf technische Daten und sonstige Informationen, insbesondere technische Informationen über das Endgerät des NUTZERS, dessen Betriebssystem und sonstige Applikationen sowie Peripheriegeräte, sammeln und nutzen, um UPDATES, Produkt-Support und sonstige Services hinsichtlich der APP zu liefern bzw. zu erbringen. Diese Informationen dürfen ebenso zur allgemeinen Verbesserung der APP und der Serviceleistungen der DSLASH genutzt werden.

2)     Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des NUTZERS für die in Abs. 1 genannten Zwecke ist ausgeschlossen.

3)     Etwaige weitergehende Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten des NUTZERS oder technischer Informationen über die von dem NUTZER verwendeten Geräte (nachfolgend die „DATEN“), die sich aus den Nutzungsbedingungen des Apple Play Stores zugunsten von APPLE ergeben, bleiben hiervon unberührt. DSLASH erklärt hiermit, für diese Datenerhebungen durch APPLE nicht verantwortlich zu sein. DSLASH hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der DATEN durch APPLE.

 

Im Falle von Beschwerden, die die Qualität der APP betreffen, wenden Sie sich bitte an:

doubleSlash Net-Business GmbH
Otto-Lilienthal-Str. 16
88046 Friedrichshafen
https://www.doubleslash.de/unternehmen/kontakt/
Tel.: +49 7541 / 70078-0
Fax: +49 7541 / 70078-111


§ 9 Allgemeines

1)     Vertragssprache ist Deutsch.

2)     Sollte eine Bestimmung der EULA unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

3)     Der NUTZER darf Rechte und Ansprüche aus dieser EULA nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DSLASH an Dritte abtreten. DSLASH ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen auf mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abzutreten.

4)     Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass APPLE Drittbegünstigter dieser EULA ist, und dass APPLE berechtigt ist, Ansprüche aus dieser EULA gegenüber dem NUTZER als Drittbegünstigter durchzusetzen.

5)     Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der NUTZER Verbraucher ist, bleiben etwaige weitergehende Rechte für Verbraucher nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Verbraucher seinen permanenten Aufenthalt hat, unberührt.

6)     Sofern der NUTZER Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz der DSLASH als Gerichtsstand vereinbart. DSLASH ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des NUTZERS zuständig ist.

7)     Der Nutzer erkennt an, dass Apple und die Apple-Tochtergesellschaften Drittbegünstigte dieser EULA sind und dass Apple das Recht hat, die Ansprüche, die aus dieser EULA erwachsen, gegen den NUTZER als Drittbegünstigte durchzusetzen.

Nutzungsbestimmungen der Business Filemanager App auf Android-Geräten

Anwendungsbereich und Hinweis

Diese Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA“) für die Applikation „doubleSlash Business Filemanager“ (nachfolgend die „APP“) gilt zwischen der doubleSlash Net-Business GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 16, D-88046 Friedrichshafen (nachfolgend „DSLASH“), und dem NUTZER. Diese EULA begründet keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem NUTZER und der Google Inc, der Google Ireland Ltd., der Google Commerce Ltd., der Google Asia Pacific Pte. Ltd. oder einem sonstigen Unternehmen der Google-Unternehmensgruppe (nachfolgend „GOOGLE“). Insbesondere ist DSLASH gegenüber dem NUTZER allein verantwortlich für etwaige Wartungs- oder Supportleistungen oder Fehlerbehebungen bezüglich der APP.

Die in dem Appstore überlassene APP wird dem Kunden kostenlos überlassen. Die APP ist ein ADD On des doubleSlash Business Filemanagers und lässt sich nur im Zusammenhang mit diesem verwenden. Der doubleSlash Business Filemanager-Service ist ein kostenpflichtiges Cloud Service Tool für dessen Nutzung eine Registrierung erforderlich ist. Preise und Bedingungen ersehen Sie unter folgender URL: https://www.business-filemanager.de/preise/

§ 2 Gegenstand der Lizenzbedingungen / Lizenzgebühren

1)    Gegenstand der EULA ist die APP in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version.

2)    Der NUTZER lädt zunächst eine kostenlose Version der APP herunter. Für die Verwendung der App-Version ist ein Business Filemanager Account notwendig, den der Nutzer über den Webbrowser (https://my.business-filemanager.de/Registration.zul) registrieren kann.

3)    Diese EULA gilt für sämtliche Versionen der APP, insbesondere auch für sämtliche Updates, welche die APP ergänzen oder ersetzen (nachfolgend „UPDATES“), wenn nicht diesem UPDATE abweichende Lizenzbedingungen beigefügt sind.

4)    Der NUTZER ist nicht berechtigt, die APP einschließlich angebrachter Schutzrechtshinweise, insbesondere Copyright-Vermerke oder Marken sowie Seriennummern, Lizenzcodes oder Sicherungsmechanismen zu verändern, zu entfernen oder zu umgehen.

5)    Wenn und soweit für die APP eine Vergütung in Geld anfällt, ist die Übertragung der nachfolgend aufgeführten Nutzungsrechte abhängig von deren vollständiger und vorbehaltloser Zahlung durch den NUTZER.

§ 3 Inhalt der Nutzungsrechte

1)    Der NUTZER erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die ihm überlassene APP zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung auf einem eigenen oder dem NUTZER zur Nutzung überlassenen Gerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen.

2)    Einzelne Komponenten der APP unterliegen den Lizenzbedingungen der Apache 2.0 bzw. der Lesser General Public License version 3.0 (LGPLv3), der Creative Common License sowie der MIT License; Einzelheiten und eine Auflistung der Komponenten unter Benennung der jeweils geltenden Lizenzbestimmungen finden Sie hier:  www.business-filemanager.de/lizenzbedingungen-app-business-filemanager

3)    Das Recht des NUTZERS wird dauerhaft übertragen. Das Recht unterliegt insoweit räumlichen Beschränkungen, als der NUTZER versichert, nicht Angehöriger eines Staates zu sein, über den die US-Regierung ein Embargo verhängt hat oder der von der US-Regierung als den Terrorismus unterstützend‘ klassifiziert wurde. Der NUTZER versichert weiter, nicht auf einer von der US-Regierung veröffentlichten Liste solcher Personen geführt zu sein, welche den geschäftlichen Verkehr mit diesen Personen verbieten oder beschränken.

4)    Der NUTZER ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der APP vorzunehmen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die APP wegen (i) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Urheber-, Marken-, Patentrechten, Rechten an Betriebsgeheimnissen oder am Produktdesign oder anderer gewerblicher Schutzrechte beliebiger Personen, (ii) der angeblichen oder tatsächlichen Verleumdung, (iii) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten Dritter oder (iv) der sonstigen angeblichen oder tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch die APP von GOOGLE oder DSLASH dauerhaft aus dem Google Play Store entfernt wurde; eine Neuinstallation ist dann nicht mehr möglich.

§ 4 Beschränkungen der Nutzungsrechte

1)    Die APP darf nicht über ein Netzwerk vertrieben oder zugänglich gemacht werden, in welchem oder über welches die mehrfache simultane Nutzung auf mehreren Endgeräten ermöglicht wird.

2)    Die APP darf nicht vermietet, verleast, verliehen, verkauft, weitervertrieben oder sonst unterlizenziert werden. Der Verkauf ist dabei allerdings nur insoweit ausgeschlossen, als der NUTZER im Falle des Verkaufs nicht die ihm dauerhaft übertragenen Nutzungsrechte vollständig aufgibt und an einen Dritten überträgt.

3)    Soweit diese Lizenzbedingungen nicht etwas anderes regeln, ist der NUTZER nicht berechtigt, die APP zu vervielfältigen, abzuändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu portieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder durch sonstige Eingriffe in die APP deren Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingende gesetzliche Regelungen (§§ 69d, 69e UrhG) oder durch Lizenzbestimmungen für in der APP integrierte OpenSource-Komponenten ausdrücklich erlaubt.

4)    Der NUTZER ist nicht berechtigt, auftretende Fehler der APP selbst zu berichtigen, solange DSLASH oder von ihr autorisierte Dritte die Fehlerbeseitigung zu marktüblichen Bedingungen anbieten.

5)    Benötigt der NUTZER weitere Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der APP mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen, so wird er zunächst eine dahin gehende Anfrage an DSLASH richten. Diese behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen bleiben die Bestim¬mungen des Urheberrechtsgesetzes unberührt.

6)    Verstöße gegen die vorgenannten Beschränkungen der Nutzungsrechte können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

§ 5 Auswahl und Installation; UPDATES

1)    DSLASH behält sich das Recht vor, die APP jederzeit zu ändern bzw. zu aktualisieren und an geänderte Einsatzumgebungen anzupassen. Dies kann dazu führen, dass die geänderte APP nicht mehr in der gleichen Systemumgebung genutzt werden kann wie der derzeit vorhandenen. Ansprüche gegen DSLASH können hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit DSLASH UPDATES für die APP allgemein für den Markt freigibt, kann der NUTZER diese erwerben bzw. kostenfrei im Google Play Store herunterladen.

2)    DSLASH haftet nicht dafür, dass die vom NUTZER oder von Dritten vorgenommenen Änderungen der APP auch mit UPDATES nutzbar bzw. kompatibel sind.

§ 6 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

1)    Soweit der NUTZER die kostenlose Version der APP nutzt, bestehen Gewährleistungsansprüche gegenüber DSLASH nur in Fällen, in welchen der DSLASH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie in Fällen, in denen DSLASH einen Mangel der APP arglistig verschwiegen hat.

2)    Gegenüber NUTZERN, welche die APP ausschließlich für Zwecke nutzen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher), gelten bei Nutzung kostenpflichtiger Versionen der APP die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB.

3)    Gegenüber allen anderen NUTZERN gelten bei Nutzung kostenpflichtiger Versionen der APP die nachfolgenden Gewährleistungsvorschriften:

a)    DSLASH leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt sie nach ihrer Wahl dem NUTZER einen neuen, mangelfreien Softwarestand der APP oder beseitigt den Mangel. Schlägt eine der Schwere des Mangels angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen fehl und/oder ist die Nacherfüllung nicht innerhalb zumutbarer Zeit erfolgt, so ist der NUTZER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

b)    Rechtsmängel: Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der APP entgegenstehen, unterrichtet der NUTZER DSLASH unverzüglich. Er ermächtigt DSLASH hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. DSLASH ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen eigenen pflichtwidrigen Verhalten beruhen.

c)    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Freischaltung des jeweiligen In-App-Kaufs im Rahmen der APP. Die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber SAS. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der APP geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie einer Verletzung von Garantiezusagen.

d)    Die Rechte des NUTZERS wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der DSLASH Änderungen an der APP vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der NUTZER weist nach, dass die Änderungen keine für DSLASH unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

4)    Unbeschadet der vorstehenden Gewährleistungsregeln haben alle NUTZER der APP das Recht, GOOGLE innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf eine Mitteilung zu machen und die Erstattung der entrichteten Vergütung für die APP zu verlangen. Etwaige weitergehende Rechte, die sich aus den Geschäftsbedingungen der Zahlungsabwickler ergeben, bleiben unberührt. Vom erstatteten Betrag können die Steuern ausgenommen sein, die dem NUTZER zuvor beim Produktkauf berechnet wurden.

5)    Darüber hinaus haftet GOOGLE nicht für die Beschaffenheit der APP und ist auch nicht Adressat irgendwelcher Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche des NUTZERS. Jedwede sonstige Supportanfragen oder Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen solcher Schäden, die aus einer Fehlfunktion der APP herzuleiten sind, sind ausschließlich an DSLASHzu richten bzw. gegenüber DSLASH geltend zu machen. Bei kostenpflichtigen APPS sichert DSLASH zu, spätestens binnen drei Werktagen auf eine Supportanfrage des NUTZERS zu reagieren. Nach den Entwickler-Richtlinien von GOOGLE möglicherweise bestehende kürzere Reaktionszeiten zugunsten des NUTZERS bleiben unberührt.

6)    Die vorstehenden Ansprüche gelten für UPDATES entsprechend.

§ 7 Haftung

1)    Die Haftung für Schadensersatzansprüche generell oder die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, die infolge eines Mangels der APP oder eines UPDATES entstehen, wird der Höhe nach auf den von den Parteien bei Vertragsschluss objektiv vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

2)    DSLASH haftet nicht auf Schadensersatz für entgangene Gewinne wie Datenverluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der NUTZER nicht produktiv mit der APP arbeiten kann, sofern diese Schäden dadurch entstehen, dass es der NUTZER unterlassen hat, die APP und die mit ihr verarbeiteten Daten in angemessen Zeiträumen unter Anwendung einer dem jeweils aktuellen und bewährten Stand der Technik entsprechenden Mitteln zu sichern.

3)    Soweit der NUTZER die kostenlose Version der APP nutzt, haftet DSLASH nur in Fällen, in welchen der DSLASH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie in Fällen, in denen DSLASH einen Mangel der APP arglistig verschwiegen hat, und dem NUTZER hieraus ein Schaden entsteht.

4)    Die Kompatibilität der APP zu bestehenden Hard- wie auch Softwarekonfigurationen des NUTZERS wird nur zu den ausdrücklich in dem jeweiligen Angebot erwähnten Systemen gewährleistet. DSLASH übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Kompatibilität der APP zu anderen Hardware- oder Softwarekonfigurationen des NUTZERS, die nach der Bestellung durch den NUTZER geändert wurden. Ebenso wenig wird eine Haftung für die Kompatibilität von Systemen gewährleistet, die eventuell gleichzeitig mit der Leistung der DSLASH beim NUTZER durch andere Lieferanten in Betrieb genommen werden. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Sofern der NUTZER ohne Zustimmung der DSLASH die vereinbarte Systemumgebung nach der Installation oder Abnahme ändert, trägt der NUTZER die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch die Veränderung der Systemumgebung verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn der NUTZER das gelieferte Produkt selbst geändert hat.
 
 
 

§ 8 Datennutzung

1)    DSLASH darf technische Daten und sonstige Informationen, insbesondere technische Informationen über das Endgerät des NUTZERS, dessen Betriebssystem und sonstige Applikationen sowie Peripheriegeräte, sammeln und nutzen, um UPDATES, Produkt-Support und sonstige Services hinsichtlich der APP zu liefern bzw. zu erbringen. Diese Informationen dürfen ebenso zur allgemeinen Verbesserung der APP und der Serviceleistungen der DSLASH genutzt werden.

2)    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des NUTZERS für die in Abs. 1 genannten Zwecke ist ausgeschlossen.

3)    Etwaige weitergehende Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten des NUTZERS oder technischer Informationen über die von dem NUTZER verwendeten Geräte (nachfolgend die „DATEN“), die sich aus den Nutzungsbedingungen des Google Play Stores zugunsten von GOOGLE ergeben, bleiben hiervon unberührt. DSLASH erklärt hiermit, für diese Datenerhebungen durch GOOGLE nicht verantwortlich zu sein. DSLASH hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der DATEN durch GOOGLE.

§ 9 Allgemeines

1)    Vertragssprache ist Deutsch.

2)    Sollte eine Bestimmung der EULA unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

3)    Der NUTZER darf Rechte und Ansprüche aus dieser EULA nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DSLASH an Dritte abtreten. DSLASH ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen auf mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abzutreten.

4)    Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass GOOGLE Drittbegünstigter dieser EULA ist, und dass GOOGLE berechtigt ist, Ansprüche aus dieser EULA gegenüber dem NUTZER als Drittbegünstigter durchzusetzen.

5)    Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der NUTZER Verbraucher ist, bleiben etwaige weitergehende Rechte für Verbraucher nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Verbraucher seinen permanenten Aufenthalt hat, unberührt.

6)    Sofern der NUTZER Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz der DSLASH als Gerichtsstand vereinbart. DSLASH ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des NUTZERS zuständig ist.